Öffnungszeiten

Mo. – Fr. 8.00 – 17.00 Uhr
Samstag 9.00 – 13.00 Uhr

Notfall-Rufnummer: 0160–100 33 38
(Auch außerhalb unserer Geschäftszeiten)

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines

Der Vertrag wird zwischen dem Besteller (Auftraggeber) und der Firma ORBAN Containerdienst durch persönliche oder telefonische Bestellung zu den nachfolgenden Bedingungen geschlossen. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden ausdrücklich und unwiderruflich ausgeschlossen, es sie denn, die Firma ORBAN Containerdienst stimmt ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zu.

Aufstellung der Container, Baustelle, Lagerplätze/Gehwege

Der Container wird von der Firma ORBAN Containerdienst auf den vom Auftraggeber bestimmten Platz gestellt. Baustellen, Lagerplätze und Gehwege einschließlich Zufahrten sind vom Auftraggeber oder dessen Mitarbeitern so herzurichten (befestigt, abgesperrt und ggf. gesichert), dass die bestellte Leistung mit den für die Auftragserfüllung erforderlichen Fahrzeugen bedenkenlos und ohne Schaden zu verursachen, erbracht werden kann. Insbesondere ist der Kunde dafür verantwortlich, dass die Zuwegung von der öffentlichen Straße zum Containerstellplatz in rechtlich zuverlässiger Weise und verkehrssicher zu befahren ist und der Untergrund oder die Deckschicht der Zuwegung das Gewicht des eingesetzten Containerfahrzeuges einschließlich der Ladung trägt. Für Schäden jeglicher Art, die aufgrund ungesicherter Zufahrten sowie Aufstell- und Lagerplätze entstehen, haftet ausschließlich der Auftraggeber.

Verkehrssicherungspflicht, Haftung für den Container, Schäden am Container

Eine für die Containeraufstellung im öffentlichen Verkehrsraum eventuell notwendige Sondernutzungserlaubnis sowie möglicherweise weitere öffentlich-rechtliche Genehmigungen hat der Auftraggeber selbst auf seine Koste einzuholen. Erforderliche Sicherheitsmaßnahmen, wie das Aufstellen von Verkehrszeichen, Absperrungen oder Beleuchtungen hat der Auftraggeber unter Einhaltung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen (u. a. der Straßenverkehrsordnung) selbst und auf eigene Kosten durchzuführen. Für diesbezügliche Unterlassungen haftet ausschließlich der Auftraggeber und stellt die Firma ORBAN Containerdienst von daraus resultierenden Ansprüchen Dritter frei. Für den Verlust oder die Beschädigung des Containers in der Zeit der Bereitstellung bis zur Abholung haftet der Auftraggeber, auch wenn die Ursache nicht festgestellt werden kann. Zu ersetzen sind im Falle der Reparatur die entstehenden Reparaturkosten lt. Rechnung und im Fall des Ersatzes der Wiederbeschaffungswert zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Der Auftraggeber ist nicht befugt, den Container von Dritten transportieren zu lassen.

Beladung und Deklaration

Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass der Container nur mit den vertragsgerechten Stoffen befüllt wird. Das Lademaß (max. Oberkante) und das zulässige Höchstgewicht sind einzuhalten. Stellt ein Mitarbeiter der Firma ORBAN Containerdienst bei Abholung des Containers im Rahmen der Sichtprüfung fest, dass das zulässige Lademaß nicht eingehalten wurde, das zulässige Gesamtgewicht überschritten wird oder offensichtlich nicht vertragsgerechte Stoffe eingefüllt wurden, ist die Firma ORBAN Containerdienst berechtigt, die Rücknahme des Containers so lange zu verweigern, bis der Kunde den vertragsgerechten Zustand hergestellt hat. Die Firma ORBAN Containerdienst kann dem Auftraggeber eine Frist zur Erledigung setzen und ist nach erfolglosem Fristablauf zur Ersatzvornahme zulasten des Auftraggebers berechtigt. Der Auftraggeber ist für die richtige Deklaration der in den Container gefüllten Stoffe verantwortlich.

Nicht vertragsgerechte Stoffe

Bei der Abholung des Containers kann von der Firma ORBAN Containerdienst regelmäßig nicht überprüft werden, ob der Container nur mit vertragsgerechten Stoffen beladen ist. Stellt sich bei Ablieferung der transportierten Stoffe in der Deponie/Entsorgungseinrichtung heraus, dass der Container nicht vertragsgerechte Stoffe enthält, wird die Firma ORBAN Containerdienst diese Stoffe auf Kosten des Auftraggebers einer fachgerechten Entsorgung zuführen. Ist dies nicht möglich oder mit einem zu hohen Kostenrisiko verbunden, darf die Firma ORBAN Containerdienst diese Stoffe auf Kosten des Auftraggebers an diesen zurückliefern. Der Auftraggeber trägt die Kosten einer notwendigen Reinigung des Containers.

Anlieferung und Abholung, Änderung der Vertragsdauer

Der Container wird dem Auftraggeber am vereinbarten Tag spätestens bis 16.00 Uhr zur Verfügung gestellt, falls keine andere Uhrzeit vereinbart wurde. Die Abholung erfolgt am letzten Tag der Mietzeit, spätestens bis 17.00 Uhr.

Standzeit für Container : Bis zu 14 Werktage (Mo.-Sa.) stellen wir Ihnen einen Container ohne Standgebühr zur Verfügung. Nach dem 14. Werktag berechnen wir wahlweise pro Tag oder für den kompletten Kalendermonat Standgebühren laut unserer aktuellen Preisliste.
Für Verzögerungen, die aufgrund von Störungen im Straßenverkehr, außergewöhnlichen Witterungsbedingungen, behördlichen Eingriffen, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrungen, durch politische oder wirtschaftliche Verhältnisse bedingte Arbeitsstörungen oder nicht von Mitarbeitern der Firma ORBAN Containerdienst grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Verkehrsunfällen eintreten, übernimmt die Firma ORBAN Containerdienst keine Haftung. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Anlieferung und Abholung des Containers zu den vereinbarten Terminen möglich ist. Will der Auftraggeber den Termin zur Anlieferung verändern oder die Mietzeit abkürzen oder verlängern, hat er die Firma ORBAN Containerdienst spätestens am Vortag der eigentlich vereinbarten Anlieferung oder Abholung bis 14.00 Uhr zu informieren. Die Firma ORBAN Containerdienst behält sich die Zustimmung zu der vom Auftraggeber gewünschten Vertragsänderung vor, wird aber bei freien Kapazitäten dem Wunsch des Auftraggebers nach Möglichkeit entgegenkommen. Kann der Container am vereinbarten Termin aus vom Auftraggeber zu vertretenden Gründen nicht angeliefert oder nicht abgeholt werden, trägt der Auftraggeber die zusätzlichen Transportkosten. Die Firma ORBAN Containerdienst dann darüber hinaus Verzugsschaden geltend machen.

Haftungsbeschränkungen

Schadenersatzansprüche des Auftraggebers, insbesondere wegen Verletzung einer Vertragspflicht aus Verschulden anlässlich von Vertragsverhandlungen und außervertraglichen Haftung sind ausgeschlossen, soweit der Schaden auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Firma ORBAN Containerdienst beruht oder durch Verletzung einer für die Vertragsdurchführung wesentlichen Verpflichtung oder durch einen von der Firma ORBAN Containerdienst arglistig verschwiegenen Mangel verursacht ist oder in der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit liegt. Bei Verletzung einer für die Vertragsdurchführung wesentlicher Verpflichtung haftet die Firma ORBAN Containerdienst nicht für bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbaren Schäden. Eine Haftung gemäß dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt.

Auftragsschein

Unser Auftragsschein ist Rechnungsgrundlage. Sofern die Beladestelle besetzt ist, hat der Auftraggeber bzw. dessen Mitarbeiter die Daten zu prüfen und zu unterschreiben. Der Fahrer beurteilt die Ladung aufgrund von Sichtkontrolle, die endgültige Abfallart wird beim Kippen bestimmt, ggf. berichtigt und danach berechnet. Einwendungen gegen Rechnungen sind innerhalb 14 Tagen nach Zugang vorzubringen, ansonsten gilt die Rechnung als anerkannt. Die Firma ORBAN Containerdienst ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob der Unterzeichner des Leistungsnachweises vom Auftraggeber befugt ist, den Liefer- bzw. Abholschein zu unterschreiben. Die Unterschrift gilt in jedem Fall als verbindlich.

Preisänderungen und Zahlungsbestimmungen

Zu einer Änderung des vereinbarten Preises ist die Firma ORBAN Containerdienst nur und insoweit befugt, wenn sich zwischen Vertragsabschluss und Leistungserbringung die maßgeblichen Deponie-/Entsorgungsgebühren ändern. Die Rechnungsbeträge sind sofort und ohne Abzug zahlbar. Die Aufrechnung ist nur mit von der Firma ORBAN Containerdienst anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen möglich. Für eine Mahnung, die nach Eintritt des Schuldenverzugs erfolgt, stellt die Firma ORBAN Containerdienst dem Kunden jeweils € 5.00 in Rechnung. Der Schuldner trägt zusätzlich die Verzinsung in gesetzlicher Höhe.

Erfüllungsort, Gerichtsstand

Ist der Auftraggeber Unternehmer oder eine öffentlich-rechtliche Körperschaft oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Erfüllungsort und Gerichtsstand Helmstedt.

Datenschutz

Der Auftraggeber wird gemäß §33 Bundesdatenschutzgesetz darauf hingewiesen, dass seine Daten in dem Umfang von der Firma ORBAN Containerdienst gespeichert werden, der zur Auftragsdurchführung und zur Erfüllung der öffentlich-rechtlichen Pflichten von der Firma ORBAN Containerdienst erforderlich ist.

Änderungen und Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart sind. Diese Geschäftsbedingungen sind Grundlage für jede Bestellung und werden wie die jeweils aktuelle Preisliste vorbehaltlos anerkannt.

Unser Unternehmen legt höchsten Wert auf Zuverlässigkeit, Professionalität und Umweltverträglichkeit.

Mit langjähriger Erfahrung in der Branche sind wir bestrebt, unseren Kunden einen erstklassigen Service zu bieten, der sowohl effektiv als auch nachhaltig ist.

Ob Baustellenabfälle, Sperrmüll, Gartenabfälle oder andere Entsorgungsherausforderungen – wir haben die passende Containerlösung für Sie.

Vertrauen Sie auf unsere Kompetenz und unseren engagierten Service, um Ihre Entsorgungsprozesse effizient und problemlos zu gestalten. Wir sind stolz darauf, ein integraler Bestandteil der Gemeinschaft im Raum Schöningen zu sein und freuen uns darauf, Ihnen bei all Ihren Containeranliegen behilflich zu sein.

Entdecken Sie, wie wir Ihren Containerbedarf optimal abdecken können, und kontaktieren Sie uns für weitere Informationen oder eine individuelle Beratung. Wir sind Ihr verlässlicher Partner für Containerdienstleistungen im Raum Schöningen – gemeinsam gestalten wir eine saubere und nachhaltige Zukunft!

Kontakt

Orban Containerdienst
Ohrsleber Weg 7a
38364 Schöningen

 service@
orban-containerdienst.de

Öffnungszeiten:
Mo. – Fr.: 8.00 bis 17.00 Uhr
Sa.: 9.00 bis 13.00 Uhr

Haben Sie ein Anliegen? Benötigen Sie
ein Angebot? Schreiben Sie uns:

    Was benötigen Sie?

    Lieferanschrift

    Ihre Nachricht

    Bitte beweisen Sie, dass Sie kein Spambot sind und wählen Sie das Symbol Baum.

    eim Absenden dieses Formulars willigen Sie ein, dass Ihre Angaben zur Bearbeitung der Kontaktanfrage und deren Abwicklung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO verarbeitet werden. Ihre Angaben werden in einem Customer-Relationship-Management System („CRM System“) oder vergleichbarer Anfragenorganisation gespeichert. Wir löschen die Anfragen, sofern diese nicht mehr erforderlich sind. Wir überprüfen die Erforderlichkeit alle zwei Jahre; Ferner gelten die gesetzlichen Archivierungspflichten.